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Bankverbindung
Irlanderlebnis, Inh. Bianka McDonagh, 36 The Paddocks, Browneshill Road, Carlow, Co. Carlow, Ireland, Tel. +353 87 650 9880
Internet: www.irlanderlebnis.com, info@irlanderlebnis.com,
Company Registration Number 459953,
Bankverbindung: Bank of Ireland, Athy, Co. Kildare, Ireland
Bianka McDonagh, IBAN: IE36 BOFI 9009 6581 1337 79, Swift Code: BOFIIE2D
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Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen von Irlanderlebnis
1. Anmeldung, Buchungsbestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns rechtsverbindlich den Abschluss eines Reisevertrages mit dem in der Reisebeschreibung enthaltenen Vertragsinhalt an. Dabei erfolgt Ihre Anmeldung auch für alle in Ihrer Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung stehen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Der Reisevertrag wird mit der Buchungsbestätigung durch Irlanderlebnis, zugesandt per Email oder auf dem Postweg, rechtswirksam abgeschlossen. Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, liegt hierein ein neues Angebot vor, an das wir zehn Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme dieses Angebots erklären.
2. Zahlungsbedingungen
Mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung sind 20% des Reisepreises zur Zahlung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto fällig. Der Restreisepreis ist vier Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind ebenso sofort zur Zahlung fällig. Sollten die Zahlungen nicht fristgemäß bei uns eingehen (Zahlungsverzug), sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die in Ziff. 5 aufgeführten Reiserücktrittgebühren geltend zu machen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den allgemeinen Informationen und den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Irlanderlebnis behält sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, vor, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sie werden von solchen Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, ist Irlanderlebnis berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert und in Ziffer 5 der vorliegenden Reise- und Zahlungsbedingungen festgelegt.
4.2. Die unter Ziffer 4.1. getroffene Regelung gilt auch bei Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, welche auf Ihren Wunsch nach Abschluß des Reisevertrages vorgenommen werden. Bei lediglich geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30.
4.3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer mittels schriftlicher Mitteilung an Irlanderlebnis durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten in Höhe von mindestens EUR 30.
4.4. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen schriftlich erfolgen.
5. Rücktrittspauschale
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Irlanderlebnis. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (Ausnahme: die unter Ziffer 8 geregelten Fälle Höherer Gewalt) nicht antreten, die von Irlanderlebnis nicht zu vertreten sind, haben wir Anspruch auf angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen. Die Berechnung der nachfolgend pauschalierten Rücktrittsgebühren erfolgt unter Berücksichtigung von gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Irlanderlebnis nachfolgend festgelegten Pauschalen, steht Ihnen offen. Die Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet.
Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
29. – 22. Tag: 25% des Reisepreises
21. – 15. Tag: 30% des Reisepreises
14. – 7. Tag: 50% des Reisepreises
ab dem 6. Tag: 65% des Reisepreises
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Irlanderlebnis bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Irlanderlebnis ist in folgenden Fällen berechtigt, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:
– ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Reisender die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen werden angerechnet;
– bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie hiervon unterrichten;
– bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungs-Aufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt wie z. B. Naturereignisse, Embargo, Krieg, Revolution, Aufruhr oder einem anderen Grund völlig außerhalb der Einflussnahme oder Kontrolle der Parteien, die nach Abschluß des Reisevertrages eintritt, nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar ist, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt; Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen sind die Mehrkosten vom Reisenden zu tragen.
9. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Irlanderlebnis insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten für:
– die gewissenhafte Reisevorbereitung;
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
– die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Angeboten angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
– für ein Verschulden der von uns mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den örtlichen Leistungsträger oder setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
11. Minderung, Kündigung, Schadenersatz
11.1. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
11.2. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
11.3. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
12. Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 3.000.000. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Person und Reise.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Irlanderlebnis geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Die Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Schlußbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Republik Irland einschließlich des anzuwendenden Internationalen Rechtes, sofern und soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
14.2. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und gegebenenfalls an Vertragspartner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Unsere Mitarbeiter und unsere Vertragspartner sind von uns zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken durch Irlanderlebnis können Sie jederzeit durch postalische Mitteilung an Irlanderlebnis, Inh. Bianka McDonagh, 36 the Paddocks, Browneshill Road, Carlow, Ireland oder per Email an info@irlanderlebnis.com widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns rechtsverbindlich den Abschluss eines Reisevertrages mit dem in der Reisebeschreibung enthaltenen Vertragsinhalt an. Dabei erfolgt Ihre Anmeldung auch für alle in Ihrer Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung stehen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Der Reisevertrag wird mit der Buchungsbestätigung durch Irlanderlebnis, zugesandt per Email oder auf dem Postweg, rechtswirksam abgeschlossen. Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, liegt hierein ein neues Angebot vor, an das wir zehn Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme dieses Angebots erklären.
2. Zahlungsbedingungen
Mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Erhalt dieser Bestätigung sind 20% des Reisepreises zur Zahlung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto fällig. Der Restreisepreis ist vier Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind ebenso sofort zur Zahlung fällig. Sollten die Zahlungen nicht fristgemäß bei uns eingehen (Zahlungsverzug), sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die in Ziff. 5 aufgeführten Reiserücktrittgebühren geltend zu machen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den allgemeinen Informationen und den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Irlanderlebnis behält sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, vor, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Sie werden von solchen Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, ist Irlanderlebnis berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert und in Ziffer 5 der vorliegenden Reise- und Zahlungsbedingungen festgelegt.
4.2. Die unter Ziffer 4.1. getroffene Regelung gilt auch bei Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, welche auf Ihren Wunsch nach Abschluß des Reisevertrages vorgenommen werden. Bei lediglich geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30.
4.3. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer mittels schriftlicher Mitteilung an Irlanderlebnis durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen genügt und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten in Höhe von mindestens EUR 30.
4.4. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen schriftlich erfolgen.
5. Rücktrittspauschale
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Irlanderlebnis. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (Ausnahme: die unter Ziffer 8 geregelten Fälle Höherer Gewalt) nicht antreten, die von Irlanderlebnis nicht zu vertreten sind, haben wir Anspruch auf angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen. Die Berechnung der nachfolgend pauschalierten Rücktrittsgebühren erfolgt unter Berücksichtigung von gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Irlanderlebnis nachfolgend festgelegten Pauschalen, steht Ihnen offen. Die Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet.
Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
29. – 22. Tag: 25% des Reisepreises
21. – 15. Tag: 30% des Reisepreises
14. – 7. Tag: 50% des Reisepreises
ab dem 6. Tag: 65% des Reisepreises
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Irlanderlebnis bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Irlanderlebnis ist in folgenden Fällen berechtigt, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:
– ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Reisender die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen werden angerechnet;
– bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie hiervon unterrichten;
– bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungs-Aufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt wie z. B. Naturereignisse, Embargo, Krieg, Revolution, Aufruhr oder einem anderen Grund völlig außerhalb der Einflussnahme oder Kontrolle der Parteien, die nach Abschluß des Reisevertrages eintritt, nicht vorhersehbar und nicht vermeidbar ist, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt; Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen sind die Mehrkosten vom Reisenden zu tragen.
9. Fremdleistungen
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Irlanderlebnis insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten für:
– die gewissenhafte Reisevorbereitung;
– die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
– die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Angeboten angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
– für ein Verschulden der von uns mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den örtlichen Leistungsträger oder setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
11. Minderung, Kündigung, Schadenersatz
11.1. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
11.2. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
11.3. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
12. Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 3.000.000. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Person und Reise.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Irlanderlebnis geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Die Ansprüche sind schriftlich geltend zu machen. Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Schlußbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Republik Irland einschließlich des anzuwendenden Internationalen Rechtes, sofern und soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
14.2. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und gegebenenfalls an Vertragspartner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Unsere Mitarbeiter und unsere Vertragspartner sind von uns zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken durch Irlanderlebnis können Sie jederzeit durch postalische Mitteilung an Irlanderlebnis, Inh. Bianka McDonagh, 36 the Paddocks, Browneshill Road, Carlow, Ireland oder per Email an info@irlanderlebnis.com widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Reiseanmeldung unterschrieben an uns per e-mail oder Post zuruecksenden und somit die Anmeldung wirksam ist. Bei Nichtzustandekommen der Reise aufgrund erner zu geringen Teilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag vollstaendig zurueckerstattet. Wir empfehlen eine Reiseruecksrittsversicherung und eine Reisekrankenversicherung fuer das europaeische Ausland (ADAC, Reisebueros, Versicherungen, Sparkassen)
Ich erkenne die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von Irlanderlebnis an.